Im Wort Qualitätsmanagement werden die Begriffe Qualität und Management miteinander vereint.
Qualität bedeutet Beschaffenheit und bezieht sich gleichermaßen auf Produkte und Dienstleistungen. Dabei ist der Begriff in seinem Ursprung wertneutral. Erst die Erwartungshaltung der angestrebten Zielgruppen – die DIN EN ISO 9001:2015 spricht hier von interessierten Parteien – beschreiben den Maßstab zur Bewertung des Qualitätsniveaus.
Management beschreibt die menschliche Handlungsweise, ausgerichtet an wirtschaftlichen Aspekten. Diese werden durch die Kosten zur Umsetzung von Maßnahmen definiert. Die Maßnahmen beziehen sich dabei auf die Erfüllung der Erwartungshaltung angestrebter Zielgruppen sowie der festgelegten Qualitätserhaltung von Produkten und Dienstleistungen.
Ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001
Warum eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015?
Eine Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems durch einen akkreditierten Zertifizierer dokumentiert die Konformität des Management-Systems mit den Forderungen der Norm DIN EN ISO 9001:2015 und bietet externe Vorteile.
Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
Unterschiede zwischen Zertifizierung und Akkreditierung!
"Bei einer Zertifizierung bewertet eine Zertifizierungsstelle, ob Produkte, Dienstleistungen, Systeme oder Personen konform mit relevanten Anforderungen sind. Zertifizierung ist eine der verschiedenen Konformitätsbewertungsarten.
Dagegen ist eine Akkreditierung die alleine dem Staat vorbehaltene Bestätigung der technischen Kompetenz einer Konformitätsbewertungsstelle – also zum Beispiel eines Zertifizierungsdienstleisters – bestimmte Tätigkeiten durchzuführen."
Zitat: DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle
Quelle: https://www.dakks.de/de/was-ist akkreditierung.html
Was bedeutet Akkreditierung?
Akkreditierung ist die „Bestätigung durch eine nationale Akkreditierungsstelle, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die in harmonisierten Normen festgelegten Anforderungen und gegebenenfalls zusätzliche Anforderungen (…) erfüllt, um eine spezielle Konformitätsbewertungstätigkeit durchzuführen.
Definition von Akkreditierung laut Verordnung (EG) Nr. 765/2008
Weitere Informationen rund um die Akkreditierung und Zertifizierung finden Sie hier: https://www.dakks.de/de/was-ist-akkreditierung.html